Wohl und Würde
9 Seiten | Autor: Georg Lohmann
Die 1990 in Kraft getreten UN-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) fördert und fordert eine gegenüber traditionellen, patriarchalischen Familienauffassungen geänderte Sicht des Kindes. In dem Beitrag werden zunächst die indirekten, über Recht und staatliches Handeln laufenden Einwirkungsmöglichkeiten der KRK skizziert. Die neue normative Ausrichtung der KRK wird normalerweise nur mit Bezug auf die dominierende Rolle erläutert, die die Beachtung und Förderung des Kindeswohls in der Konvention darstellt. Der Beitrag zeigt, dass darüber hinaus der in der KRK eher randständig verwandte Begriff der Würde des Kindes diese Ausrichtung auf eine gleichstellende Partnerschaft und altersgemäße Achtung der Selbstbestimmungsfähigkeit des Kindes vertieft. Lässt die Bestimmung des Kindeswohls durchaus kulturell unterschiedliche Realisierungen zu, so markiert die zu beachtende Würde des Kindes einen Kernbereich, in dem die prinzipielle Gleichwertigkeit und rechtliche Gleichstellung, die Achtung der Selbstbestimmung und der Anspruch auf ein Leben in Würde entgegenlaufenden Entscheidungen gewissermaßen entzogen sind. So sind traditionell noch erlaubte Gewaltanwendungen gegen Kinder prinzipiell verboten und die zu fordernde Nichtdiskriminierung von Mädchen wendet sich gegen traditionelle, patriarchalische Familienauffassungen.
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